Versicherung

Versicherung · 05. April 2019
Laut AOK Baden Württemberg 2006 ist nicht Deutschland sondern Österreich zuständig für die Krankenversicherung. Sie begründete dies nach Rücksprache mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und der Deutsche Rentenversicherung (DRV). Österreichische Pensionisten (Rentner) sind in der Gebietskrankenkasse Österreich nicht kündbar versichert. Die Versicherung erhält die Beiträge eines Rentners aller Staaten. Die AOK Bayern versuchte innerhalb 2012 bis 2019 drei mal eine Betreuung...

Versicherung · 04. April 2019
Krankenkassenzuständigkeit (Betreuung) bei Wohnsitz Deutschland Zur Frage der Krankenversicherung möchte ich folgendes festhalten: Mit Inkrafttreten vom 1. April 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland ihre Krankenversicherungs-Gesetzgebung dahingehend geändert, dass Bezieher und Bezieherinnen einer Rentenleistung jedenfalls gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in die deutsche Krankenversicherung aufzunehmen sind. Da Ihre Leistung aber bereits mit 1. August 2006 angefallen ist, fällt Ihre Leistung...